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Grundqualifizierung für die Mitarbeiter(-innen)vertretungen

Wir verzichten an dieser Stelle auf ein bundesweites zentrales Angebot zur Grundqualifizierung für gewählte Interessenvertretungen (MAV) in Kirche, Diakonie und Caritas aus folgenden Gründen:
  • Die unterschiedlichen regionalen Rechtsgrundlagen der verfassten Kirchen, Diakonie und Caritas und einzelner Träger sind bundesweit kaum zu erfassen bzw. rechtsgültig zu schulen.
  • Es existieren vielfältige Angebote für die Interessenvertreter/-innen auf ver.di-Landes- und Bezirksebene und in Kooperation zwischen ver.di und Mitarbeiter(-innen)vertretungen.
Diese Fortbildungsangebote bitten wir dort zu erfragen bzw. in den Bildungsprogrammen der ver.di-Bezirke und ver.di-Landesbezirke einzusehen.

Mit den Seminaren zu verschiedenen Themenfeldern für gesetzliche Interessenvertretungen sind natürlich auch die Mitglieder der MAV angesprochen, insbesondere, wenn §§ 19/30 MVG o.v.R. als Freistellungsgrundlage genannt ist.